Wie komme ich zur Ergotherapie?
Haben Sie von einer Reha-Einrichtung, einem Arzt oder einer Therapeutin, der Kindergartenpädagogin oder dem Lehrer ihres Kindes den Hinweis erhalten, dass Ergotherapie das Richtige für Sie oder Ihr Kind ist und streben Sie eine ergotherapeutische Behandlung an, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Lassen Sie sich eine ärztliche Überweisung für die Ergotherapie ausstellen, bringen Sie diese zur Krankenkasse und lassen die Therapieeinheiten bewilligen. Grundlage für die Verrechnung der Therapieeinheiten stellt der aktuelle Kostensatz Ihrer Krankenkasse dar (80% das Kassentarifs werden pro Therapieeinheit von Ihrer Krankenkasse im Nachhinein refundiert). Die bewilligte Therapieverordnung ist zur ersten Therapieeinheit unbedingt mitzubringen.
- Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Reha-Antrag beim Land Tirol stellen – dadurch wird ein Teil der Therapiekosten vom Land Tirol übernommen (auch hierbei ist wieder der aktuelle Kostensatz des Landes Tirol Grundlage der Refundierung). Der bewilligte Rehabilitationsantrag (Reha-Bescheid) ist zur ersten Therapieeinheit mitzubringen.
Falls Sie Unterstützung bei der Beantragung einer Verordnung für die Ergotherapie brauchen, oder Fragen bzgl. der Kostenrefundierung, Terminabsprache, Ablauf der Therapie etc. haben, stehe ich gerne für Fragen zur Verfügung und bin bei der Antragsstellung etc. behilflich. Sie können hier mit mir in Kontakt treten.